Deutsche Führerscheinkategorien
- Zweistufiger Führerschein für Motorräder
Die früheren Kategorien 1a und 1 wurden in die neue Kategorie A aufgenommen. Dies ist jedoch immer noch eine zweistufige Lizenz. Jede Person, die zum ersten Mal einen Führerschein in einer weniger leistungsstarken Fahrzeugkategorie erhält, erhält einen leichteren Zugang zur nächsthöheren Führerscheinkategorie (Beispiel: Jede Person, die zum ersten Mal zwei Jahre Erfahrung in der Kategorie A1 – leichte Motorräder bis 11 kW – sammelt – hat nur einen praktischen Test zu bestehen, aber keinen theoretischen Test, um eine Lizenz der Kategorie A2 zu erhalten – Motorräder bis 35 kW. Dies schafft einen Anreiz, zunächst Erfahrungen mit weniger leistungsstarken Zweirädern zu sammeln.
Deutsche Kategorien erklärt
- Trennlinie zwischen Pkw und Schwergut vehicle categories
Die Trennlinie zwischen der Pkw-Kategorie (3 / B) und der Schwerlastfahrzeugkategorie (2 / C) wurde von 7.500 kg auf 3.500 kg zulässige Höchstmasse gesenkt. Wer Fahrzeuge zwischen 3.500 und 7.500 kg fahren möchte, muss mindestens einen Führerschein der Kategorie C1 erwerben. Inhaber von Führerscheinen der Kategorie 3 unterliegen Regeln zum Schutz ihrer erworbenen Rechte (siehe „Großvater“). -
Trailer Führerschein
Fahrer, die einen Anhänger mit einer zulässigen Höchstmasse von über 750 kg, jedoch nicht mehr als 3.500 kg ziehen möchten, benötigen einen separaten Führerschein der Kategorie E. Es gibt eine Ausnahme in Kategorie B, die vor allem für Besitzer von Wohnwagen und Pferdeboxen von Bedeutung ist: Ein Führerschein dieser Kategorie reicht auch für Anhänger mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 750 kg aus, wenn die zulässige Höchstmasse der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet. Darüber hinaus wurde am 19. Januar 2013 ein neuer Führerschein der Kategorie B mit dem Code 96 eingeführt, der vor allem für den Betrieb kleinerer Kraftfahrzeug- / Wohnwagenkombinationen von Interesse ist. Sie kann für Fahrzeugkombinationen ausgestellt werden, die aus einem Kraftfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 750 kg bestehen, wenn die zulässige Höchstmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt. Code 96 kann nur vergeben werden, wenn der Antragsteller bereits über DL der Kategorie B verfügt oder die Lizenzanforderungen für diese Kategorie erfüllt hat. Damit Code 96 in den Führerschein der Kategorie B eingetragen werden kann, ist nur eine Fahrerschulung, jedoch kein Test erforderlich.
-
Zweistufiger Führerschein in Kategorie T.
Das Mindestalter für Kategorie T beträgt 16 Jahre. Fahrer unter 18 Jahren dürfen nur Traktorfahrzeuge bis 40 km / h (mit Anhänger) fahren.
Führerscheinkategorie ab 2013 | Fahrzeugdefinition | Führerscheinkategorie bis 2013 |
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![]() Kategorie AM
|
Zweiradmopeds mit
|
M |
Dreiradmopeds mit
|
S | |
Leichte Vierräder mit
|
S | |
![]() Kategorie A1
|
Motorräder mit
|
A1 |
Dreirad-Kraftfahrzeuge mit
|
B | |
![]() Kategorie A2
|
Motorräder mit
|
A (power restricted) |
![]() Kategorie A
|
Motorräder mit
|
A |
Dreirad-Kraftfahrzeuge mit
|
B | |
![]() Kategorie B
|
Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Kategorien AM, A1, A2 und A)
|
B
(BE) |
Kategorie B mit Code 96 (keine separate Kategorie) |
Traktorfahrzeug der Kategorie B in Kombination mit einem Anhänger mit
|
BE |
![]() Kategorie BE
|
Traktorfahrzeug der Kategorie B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 750 kg, jedoch nicht mehr als 3.500 kg. | BE |
![]() Kategorie C1
|
Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Kategorien AM, A1, A2 und A)
|
C1 |
![]() Kategorie C1E
|
Traktorfahrzeug der Kategorie B in Kombination mit
|
BE |
Traktorfahrzeug der Kategorie C1 in Kombination mit
|
C1E | |
![]() Kategorie C
|
Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Kategorien AM, A1, A2 und A)
|
C |
![]() Kategorie CE
|
Traktorfahrzeug der Kategorie C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 750 kg. | CE |
![]() Kategorie D1
|
Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Kategorien AM, A1, A2 und A)
|
D1 |
![]() Category D1E
|
Traktorfahrzeug der Kategorie D1 in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 750 kg. | D1E |
![]() Category D
|
Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme derjenigen der Kategorien AM, A1, A2 und A), die für die Beförderung von mehr als 8 Fahrgästen zusätzlich zum Fahrer konstruiert und ausgelegt sind, mit oder ohne Anhänger mit einer zulässigen Höchstmasse von höchstens 750 kg. | D |
![]() Category DE
|
Traktorfahrzeug der Kategorie D in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 750 kg. | DE |
![]() Category T
|
die in beiden Fällen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke ausgelegt sind und tatsächlich für solche Zwecke verwendet werden (beide Fahrzeugtypen können mit einem Anhänger kombiniert werden). |
T |
![]() Category L
|
|
L |
Bitte lesen Sie weiter, wenn Sie weitere Informationen zu deutschen Führerscheinkategorien erhalten.
Für folgende Kraftfahrzeuge ist kein Führerschein, sondern lediglich ein Prüfzeugnis erforderlich: Zweirädrige, einsitzige Motorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km / h (motorunterstütztes Fahrrad; spezielle Sitze für Kinder unter sieben Jahren können eingebaut werden).
Für folgende Fahrzeuge ist weder ein Führerschein noch ein Prüfzeugnis erforderlich:
- Motorisierte ungültige Wagen, einsitzige Fahrzeuge für körperbehinderte Personen mit ein Elektromotor, eine unbeladene Masse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien, jedoch ohne Fahrer, maximal zulässige Masse nicht mehr als 500 kg, eine maximale Auslegungsgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km / h, eine maximale Gesamtbreite von 110 cm.
- Übergangsbestimmungen und Sonderregeln gelten für ältere motorisierte ungültige Wagen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 10 km / h (Prüfbescheinigung erforderlich).
- Traktoren für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, selbstfahrende Maschinen und Bodenförderer (z. B. Gabelstapler usw.) in allen Fällen mit einer maximalen Auslegungsgeschwindigkeit von höchstens 6 km / h sowie einachsige Traktoren und Maschinen, die von Fußgängern mit Griffen gesteuert werden.
Beförderung von Passagieren
Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxis, Mietwagen, Krankenwagen und Personenkraftwagen ist zusätzlich zu einem allgemeinen Führerschein ein zusätzlicher Führerschein erforderlich, wenn die Dienstleistung zur Vermietung oder Belohnung oder auf kommerzieller Basis erbracht wird oder eine Genehmigung erforderlich ist für diesen Dienst nach dem Gesetz über die Beförderung von Passagieren.
Tabelle: Vergleich der Führerscheinkategorien vor 1999 und ab 2013
Führerscheinkategorie vor 1999 | Fahrzeuge | Führerscheinkategorie 2013 |
---|---|---|
1 | Alle Motorräder (keine Leistungsbeschränkungen) | A |
1a | Motorräder bis 25 kW, höchstens 0,16 kW / kg | A2 |
1b | Motorräder bis 125 ccm, maximal 11 kW Maximale Auslegungsgeschwindigkeit von 80 km / h für 16- und 17-jährige Fahrer | A1 |
2 | Kraftfahrzeuge über 7.500 kg Straßenzüge mit mehr als drei Achsen | C and CE |
3 | Kraftfahrzeuge nicht mehr als 7.500 kg
Straßenzüge mit bis zu 3 Achsen (d. H. Ein einachsiger Anhänger kann gezogen werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m werden als eine Achse angesehen). |
B, BE, C1 and C1E |
2, 3 | Abhängig vom maximal zulässigen Gewicht des Fahrzeugs + Führerschein für die Beförderung von Fahrgästen mit Bussen | D, DE, D1, and D1E |
4 | Zweiradmopeds und Motorräder bis 50 ccm / 50 km / h | AM |
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